Die Schulordnung der CFG
CLEVER - FAIR - GEMEINSCHAFTLICH
Vorwort:
In unserer Schule begegnen sich täglich mehr als 300 unterschiedliche Menschen, die einen großen Teil ihrer Zeit gemeinsam verbringen: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, schulische Mitarbeiter in der Verwaltung, Hausmeister, Reinigungskräfte aber auch Gäste und Nachbarn.
Unsere Schule ist eine, sowohl im realen als auch im virtuellen Leben, gewaltfreie Zone, in der jeder seine Meinung frei äußern kann, solange er seine Mitmenschen damit nicht verletzt.
Wir wünschen uns für alle Schulbeteiligten ein friedliches Miteinander. Deswegen möchten wir, dass sich alle gegenseitig fair und respektvoll behandeln.
Rücksicht
Ehrlichkeit
Sauberkeit
Pflichtbewusstsein
Einfühlsamkeit
Kompromissbereitschaft
Toleranz
Der Grundsatz unseres gemeinsamen Schullebens ist ein angemessenes soziales Verhalten, um eine gute Lernatmosphäre zu schaffen.
Damit sich alle Schulbeteiligten wohl fühlen, wünschen wir uns einen rücksichtsvollen, freundlichen, toleranten, verständnisvollen und hilfsbereiten Umgang miteinander und mit uns selbst und zielt auf Einsicht und Verständnis.
Deshalb halten wir, alle am Schulleben Beteiligten, folgende Vereinbarungen ein:
Vereinbarungen für den Umgang miteinander:
1. Wir respektieren die Meinung und die Stärken und Schwächen Anderer.
2. Wir gehen höflich miteinander um.
3. Wir lösen Konflikte gewaltfrei. Wenn wir dabei Hilfe brauchen, wenden wir uns an das Beratungs- und Unterstützungssystem der Schule (Streitschlichter, Mitschüler, Lehrer...). *
4. Wir achten das Eigentum Anderer.
5. Wir helfen uns gegenseitig.
6. Wir essen und trinken grundsätzlich nicht im Unterricht.*
7. Wir lassen unsere elektronischen Geräte im Unterricht grundsätzlich aus.*
8. In den Pausen benutzen wir Kopfhörer für unsere elektronischen Geräte.
9. Fotos und Videos nehmen wir nur nach Absprache mit einer Lehrkraft auf.*
10. Wir tragen angemessene Kleidung: Keine freizügige Kleidung sowie Kleidung mit herabwürdigen oder aufhetzenden Slogans oder Abbildungen.*
11. Im Klassenraum tragen wir keine Außenbekleidung und verzichten grundsätzlich auf Kopfbedeckungen.*
Vereinbarungen für den Umgang mit Materialien, Schulgebäude und Schulgelände:
12. Wir pflegen zur Verfügung gestellte Materialien und halten sie in Ordnung.
13. Wir pflegen die Einrichtung und das Schulgebäude selbst sowie das Schulgelände und halten sie sauber und ordentlich.
14. Wir spielen mit Bällen oder ähnlichen Gegenständen außerhalb des Gebäudes.*
15. Wir melden Sachbeschädigungen.*
16. Wir entsorgen unseren Müll in die vorgesehenen Müllbehälter und schonen die Ressourcen unserer Umwelt.*
Kommentare zu unserer Schulordnung:
Da die Schulordnung knapp gehalten ist, ist zur Sicherung des Verstehens an einigen Stellen ein Kommentar erforderlich:
Vereinbarungen für den Umgang miteinander
Zu Vereinbarung 3: Wenn sofort Hilfe benötigt wird, ist jede Lehrkraft Ansprechpartner.
Zu Vereinbarungen 6 und 7: Das Wort „grundsätzlich“ beinhaltet die Möglichkeit der Ausnahme, die in Absprache mit Lehrkräften und SchülerInnen verhandelt werden kann.
Zu Vereinbarung 8: Die Nutzung elektronischer Geräte mit Verbindung zum Internet ist in den Pausen erlaubt, jedoch wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass wie außerhalb der Schule, das Aufsuchen von Webseiten mit illegalen, rassistischen oder jugendgefährdenden Inhalten selbstverständlich nicht erlaubt ist.
Vereinbarung 9 beinhaltet die Zustimmung aller durch die Aufnahme zu erfassenden Personen.
Vereinbarung 10 bezieht sich auf beide Geschlechter. Wichtig ist hier, dass mit der Kleidung der Respekt auch vor der Schulgemeinschaft ausgedrückt wird und nicht ausschließlich die Teilhabe an modischen Stilen oder der persönliche Ausdruck des momentanen Lebensgefühls signalisiert wird.
Vereinbarung 11 schließt selbstverständlich das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen nicht aus.
Vereinbarungen für den Umgang mit Materialien, Schulgebäude und Schulgelände
Zu Vereinbarung 14: Im Gebäude sind Ballspiele oder rollende Gefährte und Ähnliches aus Lärmschutz und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Beim Spielen auf dem Außengelände muss darauf geachtet werden, dass die Nachbarschaft nicht durch über den Zaun fliegende Bälle oder großen Lärm belästigt wird.
Zu Vereinbarung 15: Eine festgestellte Sachbeschädigung kann jeder Lehrkraft oder dem Hausmeister gemeldet werden.
Zu Vereinbarung 16: Zur Schonung der Ressourcen gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit der Energie. Das beinhaltet richtiges Lüften der Fach- und Klassenräume im Winter sowie das Geschlossenhalten der Außentüren aber auch das Ausstellen der Beleuchtung, wenn der Raum verlassen wird.
Downloadportal: